Mein Angebot

Therapien & Beratung

Ich sehe den ganzen Menschen in all seinen Facetten und gehe gezielt auf sein individuelles Anliegen ein. Behandelt werden gesetzlich und privat Versicherte.

Die Sprachheiltherapien werden als Einzel- oder Gruppentherapie angeboten. Bei der Behandlung von Kindern ist die Beratung und Anleitung der Eltern integraler Bestandteil der Therapie.

Logopädische Therapie

In der logopädischen Therapie sehe ich den ganzen Menschen in all seinen Facetten und möchte gezielt auf sein individuelles Problem eingehen. Das Hauptziel ist dabei stets der Erhalt, der Aufbau und die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit.

  • Lachendes Mädchen vor bunten Kinderzeichnungen
  • Junge formt einen Laut vor einer Wand mit bunten Buchstaben
  • Therapeutin zeigt einer Klientin eine Artikulationsübung

Behandlungsbereiche

Ich behandle unter anderem folgende Störungsbilder:

  • Kindliche Sprach- und Sprechstörungen (Aussprache, Sprachverständnis, Wortschatz- und Grammatikerwerb, verspäteter Sprechbeginn)
  • Neurologische Störungen (Aphasie, Dysarthrie, Sprechapraxie)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Stimmstörungen (organisch oder funktionell)
  • Myofunktionelle Störungen
  • Störungen des Schriftspracherwerbs
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
  • Sprach- und Sprechstörungen bei Syndromen und Mehrfachbehinderung

Termin vereinbaren

Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Sie benötigen vor Ihrer ersten Therapiestunde eine ärztliche Verordnung, um die logopädische Behandlung bei uns zu beginnen.

Heilmittelverordnung

Ihr Arzt (z. B. Haus-, Kinder-, HNO-Arzt oder Neurologe) stellt Ihnen eine Heilmittelverordnung („Rezept") aus. Die Heilmittelverordnung ist nur 14 Tage gültig. Vereinbaren Sie daher bereits vor Ihrem Arztbesuch einen Termin mit uns (siehe Kontakt).

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen

Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Erwachsene tragen einen Eigenanteil von 10 % sowie 10 Euro Praxisgebühr je Verordnung. Neben Kindern sind chronisch Kranke und soziale Härtefälle von der Zuzahlung befreit.

Kostenübernahme der privaten Krankenkassen

Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig von Ihrem gewählten Kassen-Tarif und der jeweiligen Krankenkasse. Wir erstellen Ihnen vor Behandlungsbeginn gerne einen Kostenvoranschlag, um die Kostenübernahme zu klären.